Grundschule Elsterberg                                                                                 Dezember 2024

 Hausordnung Grundschule

  1. Grundsätze

Die Hausordnung regelt das Miteinander von Schülern, Lehrern und technischen Angestellten des Schulzentrums Elsterberg, Wallstraße 16. Sie gilt für das Hauptgebäude, den Anbau und die Kleinsportanlage.

Alle SchülerInnen nehmen Rücksicht. Der gegenseitige Umgang ist geprägt von Höflichkeit und Anstand. Alle Lehrer und technischen Angestellten sind im Sinne der Hausordnung weisungsberechtigt gegenüber allen SchülerInnen.

Mit dem Schuleigentum (Laptops, Bücher, Ausstattung etc.) wird pfleglich umgegangen.

Eltern, Besucher und Gäste melden sich immer im Sekretariat  – im Anbau – an. Alle Eltern bringen ihre Kinder bis zum Eingang und holen sie auch dort wieder ab.

  1. Unterricht

SchülerInnen und LehrerInnen bemühen sich um eine gute Lernatmosphäre.

Die SchülerInnen der Grundschule betreten ab 7.25 Uhr das Schulhaus durch den Steinhofeingang, Anwesenheitspflicht ist um 7.30 Uhr. Das Wechseln der Bekleidung und Schuhe erfolgt im Garderobenraum.

Ab 7.45 Uhr sind alle Eingangstüren verschlossen. Danach erfolgt der Einlass am Eingang zur Grundschule über die Rufanlage im Sekretariat. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder nach Unterrichtsschluss vor der Schule in Empfang zu nehmen.

  1. Stunde:    7.50   –    8.35 Uhr               
  2. Stunde:   8.50   –    9.35 Uhr
  3. Stunde:   9.55   –  10.40 Uhr
  4. Stunde:  10.50  –  11.35 Uhr
  5. Stunde:  12.15   –  13.00Uhr
  6. Stunde:  13.10   –  13.50 Uhr   
  7. Stunde:  14.00   –  14.45 Uhr  

Nach der letzten Stunde des Vormittagsunterrichts stellen die Schülerinnen die Stühle hoch und hängen ihre Hausschuhe an die Kleiderhaken im Umkleideraum. Die LehrerInnen sind für das ordnungsgemäße Verlassen der Zimmer verantwortlich.

  1. Pausen

Die großen Pausen sind Hofpausen für SchülerInnen der Klassen 1-4. An den Küchenschaltern erworbenes Mittagessen wird grundsätzlich im Speiseraum verzehrt und das Frühstück an den dafür vorgesehenen Plätzen eingenommen.

Regelungen zum Betreten des Schulhofes sind explizit in den Belehrungen der einzelnen Klassen festgelegt.

Essenteilnehmer benutzen den Ausgang zum Steinhof, Schüler die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, betreten den Schulhof über den Nebeneingang Steinhof, bei GTA-Angeboten gelten gesonderte zeitliche Regelungen.

Die Sportmöglichkeiten werden eigenverantwortlich und pfleglich genutzt. Am Ende der Pause werden die Spielgeräte aufgeräumt. Fußballspielen ist auf dem Schulhof untersagt.

  1. Allgemeines

Die Fachräume werden nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten, zur Pause genutzte Räume sind ausgenommen. Auch hier sind Ordnung und Disziplin oberstes Gebot.

Während des Unterrichts verlässt kein Schüler das Schulgelände ohne Abmeldung.

Das Rauchen ist im Schulgelände untersagt.

Mobiltelefone und elektronisches Spielzeug sind während des Aufenthaltes im Schulgebäude auszuschalten.

Bei Zuwiderhandlungen werden diese vom Lehrer im Sekretariat abgegeben, wo sie bis zum Unterrichtsschluss verbleiben. Die Schule haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust persönlicher Gegenstände. Tauschkarten jeder Art sind verboten.

Nach Beendigung des Schulalltages ist das Schulgebäude in der Regel verschlossen. In wichtigen Fällen wird der Hausmeister bemüht.

Für die Benutzung der Computer im Schulhaus gilt die entsprechende PC-Ordnung.

Das Schulsekretariat hat geregelte Öffnungszeiten für Besucher.

Alle Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.

  1. Parken

Der Parkplatz steht ab 7.00 Uhr den Berechtigten mit Parkkarte zur Verfügung.

Die Fahrradbenutzung auf dem Schulweg muss aus Versicherungsgründen im Sekretariat beantragt werden. Stellplätze befinden sich auf dem Parkplatz. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernimmt der Schulträger nicht.

  1. Alarm

Bei Alarm wird der in den Zimmern ausgewiesene Fluchtweg benutzt. Es gilt der Alarmplan.

  1. Unfälle

Unfälle sind sofort im Sekretariat anzuzeigen, dort findet auch eine notwendige Erstversorgung statt.

  1. Propaganda

Politische Propaganda durch Wort, Schrift und Symbol ist im Schulgelände untersagt.

Das Aushängen von Plakaten oder Werbung kann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Schulleiters erfolgen.

  1. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Hausordnung gilt die Verfahrensweise des Sächsischen Bildungsgesetzes § 39.

  1. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am  02.12.2019 in Kraft.

 

Th. Müller                                                      

Schulleiter Grundschule